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Impressum

Haftungsbeschränkung und rechtliche Angaben
Zugangseröffnung


1. Name und Anschrift des Anbieters:
Stadt Grafenwöhr
Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr

Telefon: 0 96 41 / 92 20 - 0
Telefax:0 96 41 / 92 20 - 49

E-Mail:
poststelle@grafenwoehr.bayern.de

Bankkonten:
Sparkasse Grafenwöhr (BLZ 753 519 60) Nr. 368 043
Raiffeisenbank Grafenwöhr (BLZ 750 690 50) Nr. 113 522
Commerzbank AG Weiden (BLZ 753 400 90) Nr. 7721483
Postgiroamt Nürnberg (BLZ 760 100 85) Nr. 403 85-859
 
2. Vertretungsberechtigter
Helmuth Wächter
1. Bürgermeister
Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr
Tel.: 0 96 41 / 92 20 - 11

3. Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab
Stadtplatz 38
92660 Neustadt a. d. Waldnaab

4. Register und Registernummer:
entfällt

5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
entfällt

6. Weitere Angaben:
Ziel der Seiten www.grafenwoehr.de:
Die Seiten unter http://www.grafenwoehr.de stellen Informationen für Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Grafenwöhr dar. Sie sind keine touristischen Seiten oder Werbung, sondern haben das Ziel, im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit allgemein über die Stadt zu informieren. Daher werden die Seiten von der Verwaltung der Stadt in Zusammenarbeit mit Cyber-Tech gestaltet.

Gästebuch:
Die Eintragungen, die im Gästebuch vorgenommen werden, liegen nicht in der Verantwortung der Stadt Grafenwöhr. Für die Eintragungen sind die Benutzer jeweils selbst verantwortlich. Die Stadt Grafenwöhr behält sich vor, Eintragungen ohne Ankündigung zu löschen oder zu kürzen. Beleidigende oder grob angreifende Eintragungen werden grundsätzlich nicht zugelassen. Das Gästebuch kann moderiert werden. Scherz-Eintragungen und Eintragungen mit offensichtlich falschen Absender-Angaben werden nicht freigeschaltet. Bei kritischen Eintragungen können Kommentare bzw. Hinweise von Seiten der Stadt Grafenwöhr ergänzt werden. Es besteht kein Anspruch auf das Angebot eines Gästebuches oder auf die Veröffentlichung eines Eintrags.
Die Stadt Grafenwöhr behält sich vor, das Gästebuch oder Teile davon oder einen Link auf ein Gästebuch ohne Vorankündigung zu löschen. Produktwerbende oder politische Aussagen werden nicht aufgenommen. Der Sinn des Gästebuches ist es, dass Benutzerinnen und Benutzer Grüße hinterlassen können und insgesamt eine Werbung für die Stadt Grafenwöhr erzielt wird. Die Stadt Grafenwöhr distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten, die Benutzerinnen in eigener Verantwortung in das Gästebucheingetragen haben. Die Eintragungen im Gästebuch geben auch nicht eine öffentliche Meinung oder offizielle Stellungnahme der Stadt Grafenwöhr wieder. Das Gästebuch kann ohne vorherige Ankündigung gelöscht und neu angelegt werden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des jeweiligen Gästebuch-Betreibers. Externe Gästebücher können Werbung enthalten.
Anfragen an die Stadt Grafenwöhr bitte nicht ins Gästebuch eintragen, sondern per E-Mail unter: poststelle@grafenwoehr.bayern.de, per Fax (siehe Fax-Verzeichnis) oder Brief an folgende Adresse:
Stadt Grafenwöhr, Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr

Urheberecht:
Stadt Grafenwöhr - alle Rechte vorbehalten.

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Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangabe natürlich gestattet.

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Haftungsausschluss:
Die Stadt Grafenwöhr hat alle in ihrem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen.

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Vereinsseiten:
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Datenschutz (Protokollierung):
Der Web-Server der Stadt Grafenwöhr wird durch die Firma Cyber-Tech Informationssysteme GmbH, Pressather Str.2, 92655 Grafenwöhr, betrieben.
Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei der Stadt Grafenwöhr gespeichert:
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Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu technischen oder statistischen Zwecken benötigt; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder gar eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.
Im Informationsangebot der Stadt Grafenwöhrkönnen Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen der Browserprogramme vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.
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Im Angebot der Stadt besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) bei Schreiben an die Stadt. Die Nutzung der angebotenen Serviceleistung seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis.
In jedem Fall werden die angegebenen persönlichen Daten (insb. Name, E-Mail-Adresse) nur für die Übersendung der gewünschten Veröffentlichungen oder Informationen bzw. für die bei dem einzelnen Formular ggf. explizit genannten Zwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Falls per E-Mail in bezug auf die Homepage der Stadt Wünsche, Anregungen, Daten, Termine sowie Veranstaltungen bei der Stadteingehen, werden diese erstmalig überprüft und weiterverarbeitet.
Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.
Allgemeines zum Thema Datenschutz ist auf den Web-Seiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu finden: www.datenschutz-bayern.de

Zugangseröffnung:
Die Stadt Grafenwöhr bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.


Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Grafenwöhr ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:


Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.grafenwoehr.de) und die im Schriftverkehr der Stadt Grafenwöhr publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen unserer Behörde. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.


Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

Adobe (*.pdf),
Rich Text Format (*.rtf),
Microsoft Word (*.doc),
Microsoft Excel (*.xls),
Textdokument (*.txt),
Bilddatei (*.jpg),
Bilddatei (*.gif),
Bilddatei(*.tif)
Bilddatei (*.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden


Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten.


Leider kann die Stadt Grafenwöhr aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.


E-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 20 Megabytes angenommen.


Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Grafenwöhr nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.


Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Grafenwöhr und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.


Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden


Die Stadt Grafenwöhr bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen.
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.

Art. 3a BayVwVfG – Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Grafenwöhr, 01.01.2007
Stadt Grafenwöhr

Helmuth Wächter
1. Bürgermeister



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